momentsbyjoline - Familienfotografie Münster
AGB
§ 1 Geltung 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeiter) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich miteinbezogen. 2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber. 3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. 4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. 5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. 6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.). § 2 Auftrag 1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt. 2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Mit Übergabe der Bilder im JPEG-Format an den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für Verlust, Untergang und Beschädigung. Der Fotograf ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet. Die Mindestanzahl der Fotos wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. 3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. 4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. 5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. § 3 Nutzungs- und Urheberrecht 1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. 2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Filtermontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch den Fotografen in Textform. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. 3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. 4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Für den Fall, dass Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen, hat die Urhebernennung durch die Verlinkung eines Profils des Fotografen zu erfolgen, sofern dieser ein solches in dem jeweiligen sozialen Netzwerk unterhält. 5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten. 6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. 7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden. § 4 Vergütung Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers. § 5 Haftung / Gefahrübergang 1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. 4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. 6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. § 6 Bildbearbeitung 1. Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. 2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen durch den Auftraggeber (dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, Filter bei Instagram) ist nicht gestattet. § 7 Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. § 8 Widerrufsrecht 1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. 3. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. § 9 VIII. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Die AGB gelten ab dem 15.02.2017 § 10 Salvatorische Klausel Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.